Arbeitsicherheit

Arbeitssicherheit

Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und anderer Fachkräfte für Arbeitssicherheit - auch Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) genannt - und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit , fordern von den Unternehmen auch die Bestellung von Sicherheitsfachkräften.    

Aufgrund unserer langjährigen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit verschiedenen Sicherheitsfachkräften, können wir Ihnen die Zusammenarbeit mit genau der - ebenfalls freiberuflichen - Fachkraft empfehlen, die perfekt die besonderen Anforderungen der Branche und Ihres Betriebes erfüllt.

Sie erhalten somit eine "Betreuung aus einer Hand" wie bei einem überbetrieblichen Dienst, aber personell beständig, individuell und unter Berücksichtigung unternehmerischer Interessen.

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