Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizin

Das Gebiet Arbeitsmedizin beschäftig sich als präventivmedizinisches Fach unter anderem mit
  • den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf,
  • der Förderung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen,
  • der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeitsbedingter Erkrankungen (Berufskrankheiten),
  • der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen,
  • individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung,
  • Vermeidung von Erschwernissen durch ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze,
  • berufsfördernder Rehabilitation.
Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und anderer Fachkräfte für Arbeitssicherheit - auch Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) genannt - und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit  fordern von Unternehmen die Bestellung von Betriebsärzten. In § 3 des ASiG findet sich ein umfangreicher Katalog betriebsärztlicher Aufgaben, die aufgrund diverser sonstiger Rechtsvorschriften ausschließlich von Ärzten mit abgeschlossener spezieller arbeitsmedizinischer Weiterbildung wahrgenommen werden dürfen. Insbesondere darf der Arbeitgeber gemäß § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge mit der Durchführung  arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nur diese besonders qualifizierten Ärzte beauftragen! Wir verfügen über mehr als 15-jährige Erfahrung in der Betreuung verschiedenster Branchen von A wie Automobilzulieferer bis Z wie Zerlegebetriebe.

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